#279 GddZ - Das Schlichtungsverfahren. Im Gespräch mit Dr. Josephine Odrig
Kapitel:
0:07 Schlichtung erklärt
4:23 Vom Verbraucherrecht zur Praxis
9:16 Was Schlichtung ausmacht
16:01 Vorschlag oder Bindung?
19:42 Schlichtung im Überblick
25:56 Mediation und Schlichtung
30:46 Vertraulichkeit und Gesetz
36:45 Zukunft der Schlichtung
Zusammenfassung
In dieser Folge spreche ich mit Josephine Odrig über Schlichtungsverfahren und die Rolle der schlichtenden Person im Konflikt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Schlichtung sich von Mediation, Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsbarkeit unterscheidet und warum diese Verfahrensform in der Konfliktbearbeitung bisher oft zu wenig beachtet wird.
Wir ordnen zunächst den Bereich der Verbraucherschlichtung und des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes ein. Dabei wird deutlich, dass es bereits zahlreiche Schlichtungsstellen gibt, etwa in Bereichen wie Energie, Rechtsanwaltschaft oder öffentlichem Nahverkehr, die in Fachkreisen bekannt sind und teils schriftlich arbeiten - aber eben als Verbraucherschlichtungen konzipiert sind.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Schlichtung außerhalb des Verbraucherbereichs. Josefine hat sich in ihrer Arbeit vor allem mit Konflikten zwischen Privatpersonen und Unternehmen beschäftigt, bei denen keine spezielle gesetzliche Regelung besteht. Hier sieht sie eine Lücke, weil Verfahren zwar praktisch genutzt werden, aber oft ohne klare rechtliche Orientierung.
Wir besprechen außerdem die Nähe zur Mediation. Der entscheidende Unterschied sei, so Josefine, der Schlichtungsvorschlag: Die Schlichterperson unterbreitet einen unverbindlichen Lösungsvorschlag, der die Parteien bei einer Einigung dienen soll. Genau diese Struktur verändert nach ihrer Darstellung die Dynamik des Verfahrens (im Vergleich zur Mediation) und kann dazu führen, dass Parteien anders auftreten als in der Mediation.
Zum Schluss geht es um Vertraulichkeit, Verfahrensgestaltung und mögliche Zukunftsperspektiven. Wir halten fest, dass Schlichtung und Mediation in vielen Punkten ähnlich sind, aber unterschiedlich wirken. Schlichtung kann für viele Konflikte ein eigenes, anschlussfähiges Verfahren sein, vor allem dort, wo ein Vorschlag von außen ausdrücklich gewünscht ist.
Meines Erachtens wird eine Schlichtung ebenfalls vom Mediationsgesetz erfasst: Hier wird es häufig als evaluative Mediation ausgeflaggt. Zu dieser Diskussion soll die Episode eine erste Anregung bieten.
Gästin: Dr. Josephine Odrig
Dr. Josephine Odrig promovierte an der FAU Erlangen-Nürnberg im Bereich der alternativen Konfliktbeilegung. Nach ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrkraft an der Universität wurde ihre Dissertation „Schlichtung und Recht“ mit vier Promotionspreisen ausgezeichnet, darunter dem Mediations-Wissenschaftspreis 2024. Heute arbeitet die Juristin im Staatsdienst beim Staatlichen Bauamt Erlangen-Nürnberg.
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